Aramis Loewe
 Der Sinn des Amtes
Die enge Beziehung zwischen Wappen und Herolden erklärt sich zwanglos aus der
Heeres-verfassung und der Art der Kriegsführung im Mittelalter. Die feudale Gesellschaft war in
endlose Fehden verwickelt, die nach ritterlichem Ritual begonnen, ausgetragen und unter
unschätzbaren Verlusten an Land und Vermögen beendet wurden. Jeder Teilnehmer an einem
Waffengang kriegerischer oder mehr sportlicher Natur machte sich mit einem Wappen auf Schild,
Helm und Banner wie auch auf der Pferdedecke kenntlich und war nur daran von den anderen zu
unterscheiden. Es mußte also Leute geben, die an diesen Zeichen ablesen konnten, ob man Freund
oder Feind vor sich hatte. Voraussetzung hierfür war ein gutes Gedächtnis, aber auch
Vertrauenswürdigkeit; eine unwahre Berichterstattung hätte katastrophale Folgen gehabt. Und da
zu allen Zeiten Wissen Macht ist, bildete sich aus der jeweiligen Umgebung der Kriegsherren eine
Gruppe von Personen heraus, die Über diese Eigenschaften und Kenntnisse verfügten. Dabei war
ihre soziale Herkunft ausnahmsweise ohne Bedeutung.
Bereits wenige Jahrzehnte nach dem Auftauchen der ersten Wappen waren sie so zahlreich
geworden, daß ihre Kenntnis zum Rüstzeug der ›Herolde‹ genannten Personen wurde, die man
zwar vorher als Boten und Ausrufer von den Spielleuten und anderem fahrendem Volk nicht
unterschieden hatte, aber jetzt zu Rate ziehen mußte. Zum ersten Mal ist die Anwesenheit eines
Herolds bei einem Gefecht im Juli 1173 nachgewiesen: Damals bezeugt der Chronist Guillaume le
Maréschal, daß ein Herold die Schlacht bei Drincourt in der Normandie beobachtet hat. Noch war
das ein Einzelfall, eine Inanspruchnahme aus gegebenem Anlaß.
 Die Titel des Amtes
Die Einrichtung des Heroldsamtes bewährte und festigte sich langsam. Immerhin weisen englische
Ausgabenbelege für das Jahr 1290 auf einen ›König der Herolde‹ in königlichem Dienst hin, und etwa
vierzig Jahre danach taucht erstmals eine Amtsbezeichnung auf, wie sie später allgemein für die
Herolde verwandt wurde. Ein Mann namens Andrew nannte sich zusätzlich ›Norroy‹ (Nordkönig) zu
einer Zeit, als der gemeine Mann noch keinen Familiennamen, sondern nur einen Taufnamen zu haben
pflegte. Königliche Bedienstete aber wurden aus der Menge durch Amtsbezeichnungen
herausgehoben, die wiederum hierarchisch gestaffelt sein konnten. Nachdem sich die Herolde aus der
Gruppe des Gesindes, der Spielleute und Abendunterhalter ausgegliedert hatten, stand an ihrer Spitze
ein Wappenkönig oder König der Herolde, gefolgt von den Herolden als nächster Stufe und den
Persevanten. So ist es jahrhundertelang gehandhabt worden, auch noch, als die eigentliche Aufgabe
der Herolde, der sie ihre öffentliche Wertschätzung verdankten, nicht mehr gestellt wurde.
Der Herold
Aufgaben des Herolds
... im Alltag
Die Überaus kriegerische Lebensweise der Gesellschaft des Mittelalters wies einem Heeresbeamten
Aufgaben zu, die sich nicht immer von selbst verstanden. Ein Bote mußte oft zum Diplomaten
werden, der auf dem schmalen Grat zwischen Botschafter und Kundschafter als ein Vorläufer des
Gesandten der Neuzeit zu gelten hat.
Worin bestand aber diese Aufgabe im einzelnen? In Frankreich ist sie innerhalb des Statuts für den
Connétable (vermutlich aus dem Jahr 1309) so genau umschrieben, daß man sich ein lebendiges
Bild von der Tätigkeit der damaligen Herolde machen kann. Der Connétable, dessen Amt erst 1627
durch Richelieu aufgehoben worden ist, war der Oberbefehlshaber der Heere des Königs. Die
königlichen Fahnen dienten dazu, mittels ihrer Gestalt die militärische Gliederung kenntlich zu
machen; die Wappenkönige, Herolde und Persevanten hatten sich um das dem Großkämmerer
anvertraute Banner zu scharen.
... im Turnier
1. Ankündigung der Turniere und Einladung zu denselben.
2. Beurteilung der Turnierfähigkeit bei der Wappenschau und Helmteilung.
3. Beurteilung von Waffen und Schwerten vor Eröffnung des Turniers, besonders die Schwerter, die
von ihnen gezeichnet wurden.
4. Ausrufung der Kampfgesetze vor Turnierbeginn.
5. Bekanntgabe derjenigen, in deren Familien ein solches Vergehen gegen das Turnierrecht
geschehen war, daß die Mitglieder dieser Familie zum Schlagen im Turnier ausgesetzt waren.
6. Beobachtung der Kampfspiele hinsichtlich ordnungsgemäßer Einhaltung der gesetzlichen
Bestimmungen.
7. In Zweifelsfällen des Turniergerichts Entscheidungen Über den Sieger fällen.
8. Ausrufen der Sieger zum Empfang der Turnier-Dänke.
9. Assistenz beim Austellen der Turnierbriefe.
... im Krieg
Mit dem Tappert angetan, hatte er auch die angeordnete Waffenruhe zu verkünden und Botschaften an
gegnerische Befehlshaber zu Übermitteln, sei es, um den Kampf anzubieten, die Übergabe eines festen
Platzes zu fordern, oder um Kapitulationsverhandlungen vorzuschlagen, aber auch, um Zweikämpfe
zwischen Einzelpersonen aus den gegnerischen Lagern zu organisieren. Einer namhaften Entlohnung
durch den Gegner, der seine Nachricht entgegennahm, durfte er gewiß sein, um so mehr, als man
darauf achtete, daß er dessen Sprache beherrsche. Zurückgekehrt, durfte ein Herold über beim Gegner
beobachtete Zurüstungen, etwa einen Hinterhalt, kein Wort verlieren; er mußte sogar so tun, als habe er
ihn Überhaupt nicht wahrgenommen. Andernfalls wäre er als Spion betrachtet worden, was mancher
eidbrüchige Persevant dem Schaden seines Herrn vorgezogen haben soll. Immerhin durfte er seinem
Herrn mit Ratschlägen ohne nähere Begründung nützlich sein. Der als Verfasser eines Regelbuchs für
Herolde maßgeblich gewordene Herold ›Sicile‹ begründete diese Vorschrift mit der Christenpflicht,
Blutvergießen zu verhindern, einer Auffassung, die die kriegslüsternen Ritter kaum geteilt haben
dürften.
Der Krieg
Als unfreiwilliger Spion
Vor Kriegslisten und der Übertölpelung eines zu redseligen Heroldes schreckte mancher nicht zurück;
so feierten die Leute des französischen Herolds Bertrand du Guesclin, wie aus dessen Biographie
hervorgeht, im Oktober 1370 so ausgiebig mit ihrem englischen ›Kollegen‹, der den Lagerplatz seines
Herrn versehentlich ausgeplaudert hatte, daß dieser, betrunken, die Rückkehr verschlief, und die
Franzosen im ersten Morgenlicht mit ›niedergehaltenen Bannern‹ ins englische Lager schleichen
konnten, um den kampfeslustigen Thomas von Granson zu Überwältigen und gefangenzunehmen.
Wenn der Kampf aber auf korrekte, ritterliche Weise eröffnet wurde, pflegte man vor Gefechtsbeginn
neue Ritter zu schlagen, eine Zeremonie, bei der die Herolde als Zeugen anwesend zu sein hatten. Der
Herold ›Hennegau ‹ beurkundete 1547, daß Kaiser Karl V. am Morgen der Schlacht bei Mühlberg
Peter von Brandenburg zum Ritter geschlagen habe. Der Lohn für ein derartiges Zeugnis bestand in
allen nichtmilitärischen Ausrüstungsstücken des bisherigen Knappen, die aber auch mit einer Mark
Silber ausgelöst werden konnten.
In Gefahr
Jeder mußte sich bei bevorstehendem Kampf bewußt sein, daß er vielleicht nicht lebend davonkäme.
Für diesen Fall hatten die Herolde letztwillige Verfügungen zu protokollieren und Wertsachen in
Verwahrung zu nehmen, sich aber auch körperliche Merkmale ansagen zu lassen, anhand derer sie
Gefallene identifizieren konnten. John Talbot, Graf von Shrewsbury, fiel 1453 in der Schlacht bei
Castillon, mit der der Hundertjährige Krieg zwischen England und Frankreich beendet wurde. Sein
Herold konnte ihn nur noch an einer Lücke im Gebiß erkennen, die er mit dem Finger im Mund seines
durch Verletzungen und bereits begonnene Verwesung entstellten Herrn erfühlte. Rührend liest sich bei
Mathieu d'Escouchy die Szene, wie der enttäuschte Herold, der den Grafen lebend, wenn auch in
Gefangenschaft, anzutreffen wähnte, sich Über ihn beugte und auf den Mund küßte, unter Tränen
seinen vierzigjährigen Dienst als beendet erklärte und zum Zeichen dessen seinen Waffenrock auszog
und auf den Leichnam legte.
Wie aber kam es dazu, daß der Herold des Grafen von Shrewsbury seinen Herrn zu identifizieren
Gelegenheit fand, wenn er selbst nicht zu den Gefangenen gehörte? Herolde waren ja unbewaffnet und
wurden grundsätzlich nicht gefangengenommen. Sie hatten sich unmittelbar bei Kampfbeginn von der
Fahne ihres Herrn weit genug, aber nicht zu weit zu entfernen, weil sie den Kampfverlauf anhand der
Wappen verfolgen und auch das Verhalten der Kämpfer oder gar Feiglinge beobachten und melden
mußten. Nach Entflechtung trafen sich die Herolde beider Seiten auf dem Schlachtfeld, um gemeinsam
zu entscheiden, wer der Sieger des Tages sei. Unterlegen war derjenige, aus dessen Gefolge die meisten
Toten stammten.
Nach der Schlacht
Nach den Gefechten fiel den Herolden die umfangreiche Aufgabe zu, die an den Wappen
erkennbaren Gefallenen listenmäßig zu erfassen, wozu ihnen Schreiber beigestellt wurden, und für
die Bestattung zu sorgen. Wer in die Heimat ÜberfÜhrt werden wollte, wurde dabei mit Zetteln in
angehefteten Schächtelchen besonders gekennzeichnet. Dank seiner Immunität hatte der Herold auch
Zugang zu den Gefangenen, aber Namen durfte er dem Sieger nicht bekanntgeben, um zu
verhindern, daß dieser einen Wehrlosen im Zorn umbringe. Allerdings durfte er gegebenenfalls
versichern, daß es sich um einen Edelmann handle, der standesgemäß zu behandeln sei. Der Herold
hatte sich auch um die Frage des Lösegeldes zu kümmern.
Zum Zeichen eines Sieges hatten die Herolde sogleich die Fahne ihres Herrn aufpflanzen zu lassen
und für die Ablieferung der Fahnen der Verlierer zu sorgen. Und da die Herolde keine
kämpferischen Erfolge erringen konnten, sollten sie statt Kriegsbeute ein voll eingerichtetes Haus
oder den Gegenwert in Geld erhalten. Im Jahre 1380 ließ der Graf von Buckingham die Stadt
Vertus niederbrennen, weil die Einwohner ihre Häuser, auf die die Herolde Ansprüche erhoben,
nicht hatten auslösen wollen. Ihr Verhalten wurde diesen Herolden Übelgenommen; vielleicht
waren es Überhaupt solche, die das in ihr Amt gesetzte Vertrauen nicht verdient hatten. Das hohe
Ansehen und die Vorrechte des Berufsstandes Übten ja auch auf weniger verläßliche Personen
eine Anziehungskraft aus. Daher mußten französische Wappenkönige ihren König einmal bitten,
zu verbieten, daß Kaufleute sich als Herolde ausgaben, um steuerfrei zu sein. Nicht nur die
Steuerfreiheit war ein Privileg der Herolde, sondern auch die ungehinderte Freizügigkeit, die ihnen
weite Dienstreisen gestattete, auf denen sie ihre Kenntnisse von fremden Ländern und deren
Wappen erweitern konnten. Viele hielten, was sie sahen, in Wort und Bild fest; ihnen verdanken
wir die Wappensammlungen, auf denen unsere Kenntnis der mittelalterlichen Heraldik
hauptsächlich beruht. Es gibt nur wenige Berichte von ernsten Zwischenfällen, aus denen die
Herolde aber meist aufgrund ihrer Gewandung ungeschoren hervorgingen. Zwar hat 1524 in St.
Maximin in der Provence der Pöbel einen Herold Karls V. erschlagen; die Stadt wurde aber vom
erbosten Kaiser in Schutt und Asche gelegt. Umgekehrt hat Kaiser Karl V. einen französischen
und einen englischen Herold, die ihm 1528 einen Fehdebrief nach Burgos zu Überbringen hatten,
mit einem pelzgefütterten Rock und je tausend Talern belohnt und mit einem Geleit von
vierundzwanzig Bogenschützen zu sicherer Heimkehr ausgestattet.
Quelle: Herold-Colonia.de
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